Urheberschaft:
Rhenus Outdoor GmbH
Bollebärg 9
8197 Rafz
Tel: +41 (0)79 744 67 42
Email: info@rhenus-outdoor.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Aktivitäten
Werner Scheuber (Rhenus Outdoor GmbH) führt Wanderungen, Schneeschuhtouren, Trekkings, Kurse und andere Aktivitäten durch. Diese werden Nachfolgend mit dem Begriff „Touren“ zusammengefasst.
Anmeldung
Die Anmeldung kann per Email, Buchungsformular oder telefonisch erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (nachfolgend Teilnehmer genannt) von Werner Scheuber, Rhenus Outdoor GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt), die schriftliche Bestätigung und weitere Informationen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und rechtsgültig. Damit werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter und gelten als akzeptiert.
Teilnahmevoraussetzung
Eine gute Gesundheit und gute körperliche Kondition ist für die Sicherheit und das Gelingen der Tour Voraussetzung. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig über allfällige gesundheitliche Probleme zu informieren. Eine einwandfreie Ausrüstung gemäss der zugestellten Packliste ist erforderlich. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die konditionellen und technischen Anforderungen gemäss entsprechender Ausschreibung zu erfüllen. Wenn der Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Veranstalter diesen vor oder während des Anlasses ausschliessen. Bei Ausschliessung aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.
Führung und Betreuung
Jede Tour wird von einer qualifizierten Person geführt. Der Wanderleiter steht während der Tour für die Gesamtleitung der Gruppe und nur in Ausnahmefällen für die persönliche
Betreuung einzelner Gäste zur Verfügung. Der Wanderleiter entscheidet im Interesse der Gruppe und der Sicherheit. Die erteilten Weisungen sind zu befolgen. Widersetzt sich jemand wiederholt den Anweisungen und Entscheidungen der Tourenleitung, so kann er von der weiteren Tour ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Recht auf Rückerstattung von Kosten, ebenso sind keine weitergehenden Erstattungsansprüche möglich.
Pflichte der Teilnehmer gegenüber Gruppen
Der Veranstalter legt grossen Wert auf ein gutes Gruppenerlebnis. Dies fordert von jedem Teilnehmer Toleranz, Bereitschaft sich auf Neues einzulassen, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb des Anforderungsprofils einer Tour oder eines Kurses. Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmende, die sich nicht in die Gruppe einfügen können ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Tour auszuschliessen.
Aufsichtspflicht gegenüber Kindern und minderjährigen Jugendlichen Nehmen Eltern (Begleitpersonen) gemeinsam mit eigenen oder sich in ihrer Obhut befindenden Kindern oder minderjährigen Jugendlichen an einem Angebot von Rhenus Outdoor teil, so bleibt die Aufsichtspflicht in jedem Fall bei den Eltern respektive der Begleitperson.
Bildmaterial
Während der Touren werden Bilder von Exkursionsleitern und Teilnehmern gemacht, auf denen einzelne Personen erkennbar sind. Die Teilnehmer erklären sich mit den Aufnahmen und mit der Verwendung dieses Bildmaterials durch Rhenus Outdoor GmbH ausdrücklich einverstanden. Falls Sie dies nicht wollen, sind Sie dazu verpflichtet dies, dem Exkursionsleiter und allen Teilnehmern mitzuteilen.
Bezahlung
Bei Tagestouren ist der ausgeschriebene, beziehungsweise vereinbarte Betrag bis spätestens 5 Tage vor der Tour zu bezahlen. Bei Mehrtagestouren behält sich Rhenus Outdoor vor, den Betrag vor der Tour einzufordern. Nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist innert 14Tagen eine Anzahlung von CHF 250.- zu leisten, sofern in der Detailausschreibung nichts anderes vermerkt ist. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Tourenbeginn zu leisten. Bei kurzfristiger Buchung unter 30 Tagen vor Tourenbeginn ist der Gesamtbetrag sofort zu begleichen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann der Veranstalter den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäss Rubrik „Rücktritt durch den Teilnehmer“ verlangen.
Tarife allgemein
Die Tarife richten sich grundsätzlich nach den Empfehlungen des Schweizer Bergführerverbandes und werden vor der Tour mit dem Gast schriftlich vereinbart.
Leistungen
Die im Preis enthaltenen Leistungen variieren je nach Angebot. Details sind der jeweiligen Tourenauschreibung zu entnehmen. Immer inbegriffen sind Organisation, Tourenleitung und die Betreuung unterwegs. Nie inbegriffen sind Kosten für die Hin- und Rückreise, allfällige Transportkosten wie Bergbahnen, Schiffe oder Alpentaxis, Mietmaterial sowie Zwischenverpflegung, Lunches und Getränke. Preisänderungen aufgrund von Schwankungen der Wechselkurse bleiben vorbehalten.
Programmänderungen
Die Angebote finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Witterungsverhältnisse oder die Verfassung der Teilnehmer können jedoch zu kurzfristigen Programm-, Gebiets- oder Routenänderungen führen. Der Teilnehmer akzeptiert diesbezüglich Änderungen des Veranstalters. Allfällige Mehrkosten für Reise und Unterkunft gehen dabei zu Lasten des Teilnehmers.
Rücktritt durch den Teilnehmer
Können sie an einer bereits gebuchten Tour oder einem Angebot nicht teilnehmen, teilen sie uns dies umgehend mit. Wenn sie uns eine Ersatzperson vermitteln, die zu den gleichen Bedingungen teilnimmt, entstehen für sie keine Kosten. In allen anderen Fällen sind eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- zu entrichten und folgende Leistungen zu erbringen:
- 30 bis 21 Tage vor Beginn 30% des Rechnungsbetrages.
- 20 bis 11 Tage vor Beginn 50% des Rechnungsbetrages.
- 10 bis 0 Tage vor Beginn 100% des Rechnungsbetrages.
Der Rücktritt muss dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Fall in Rechnung gestellt werden allfällige Zahlungen an Dritte, die aufgrund deren Annullierungsbedingungen entrichtet werden müssen. Wird ein Kurs oder eine Tour durch den Teilnehmer frühzeitig abgebrochen, oder wird durch den Teilnehmer nicht angetreten, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es wird empfohlen eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen.
Rücktritt durch den Veranstalter
Annulliert der Veranstalter eine Tour wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden die Teilnehmer spätestens 5 Tage vor Beginn der Tour informiert. Falls die Teilnehmer einer Preiserhöhung beipflichten, kann die Tour auch mit weniger Teilnehmern durchgeführt werden. In Ausnahmesituationen (z.B. grosse Lawinengefahr, Unwetter, sehr schlechte Wetteraussichten, Krankheitsfall etc.) kann der Veranstalter die Tour auch kurzfristig annullieren. Bereits einbezahlte Beträge werden vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Tourenabbruch durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Versicherung, Haftung, Schadenersatz
Die ausgebildete Tourenleitung biete den Teilnehmern grösstmögliche Sicherheit. Die besonderen Gefahren in freier Natur und in den Bergen lässt jedoch ein Restrisiko nicht ausschliessen. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese Gefahren ausdrücklich. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und der Teilnehmer verzichtet auf Schadenersatz- oder Haftungsansprüche an den Veranstalter. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem und gemietetem Material. Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung sind Sache des Teilnehmers. Eine REGA Gönnerschaft sowie Abschluss einer Annullationskostenversicherung werden empfohlen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitfälle, unabhängig von Schadenwert und Nationalität, gilt schweizerisches Recht und sind Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Bülach (ZH).
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.